Allgemeine geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäfts-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der

Oktopus Handelshaus GmbH

Hauptstraße 26

2102 Flandorf

FN 530795g des Firmenbuch-Gerichts Korneuburg (nachfolgend kurz „Oktopus“ genannt)

und ihren Geschäftskunden, für welche der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens zählt, gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, außer Oktopus hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen gelten keinesfalls als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen.

 
Vertragsabschluss

Die Angebote von Oktopus sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Der Vertragsschluss mit Unternehmern erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Unternehmer unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Oktopus ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche anzunehmen.

Oktopus ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden -abzulehnen. Oktopus ist weiter berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.

 

Eigentumsvorbehalt

Oktopus behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu lagern.

Der Kunde hat Oktopus unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde Oktopus unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat Oktopus alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen oder durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

Oktopus ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben ist Oktopus berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach diesem Vertragspunkt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn Oktopus ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt Oktopus bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Oktopus nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Oktopus behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

Die Be- und Verarbeitung der Ware erfolgt durch den Unternehmer im Namen und im Auftrag für Oktopus. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt Oktopus an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Oktopus gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, Oktopus nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

 

Preise, Zahlungsmodalitäten und Gefahrenübergang

Die von Oktopus angegebenen Preise sind exklusive aller Steuern und Pfand. Preisangaben sind freibleibend.

Der Kaufpreis ist prompt nach Rechnungserhalt spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Sondervereinbarung zwischen Oktopus und dem Kunden getroffen wurde.

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden ist Oktopus berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2% p.a. über dem Basiszinssatz (§456 UGB) zu fordern. Oktopus behält sich vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen. Beim Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug geraten ist.

 

Gewährleistung

Reklamationen können nur bei Vorlage einer Rechnung über das Reklamationsgut bearbeitet werden.

Der Käufer hat dem Verkäufer Mängel der Ware, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen angemessener Frist anzuzeigen. Durch Oktopus gelieferte Ware ist daher nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind Oktopus unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einem Tag (dies ist aufgrund der Verderblichkeit der gelieferten Ware unumgänglich) nach Ablieferung unter Anführung von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, längstens aber binnen eines Tages nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.

Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt ein Mangel vorliegen, beschränkt sich die Haftung von Oktopus darauf, die vom Kunden zu retournierende Ware innerhalb einer angemessenen Lieferzeit gegen eine mangelfreie zu ersetzen.

Es berechtigt dies den Kunden nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern ist Oktopus vorher Gelegenheit zur Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist zu geben. Vor einer etwaigen Rücksendung der Waren ist die vorherige Zustimmung von Oktopus einzuholen. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen bzw. aliquoten Teiles des Rechnungsbetrages.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate nach Eingang der Ware bzw. bis zum auf der Ware selbst aufgedruckten Ablaufdatum bei verderblichen Produkten. Der Gewährleistungsanspruch verjährt, wenn er nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht wird. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung wird weder die Gewährleistungsfrist unterbrochen, noch wird der Lauf einer neuen Gewährleistungsfrist ausgelöst. Ansprüche des Kunden wegen zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport·, Wege-, Material- und Arbeitskosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von Oktopus gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort, als den ursprünglich vereinbarten Lieferort gebracht worden ist. Rügt der Kunde zu Unrecht aus Gründen, die Oktopus nicht zu vertreten hat, ist Oktopus berechtigt, die für Oktopus daraus entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Beratungsleistungen werden nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich erbracht, eine Haftung daraus wird jedoch nicht begründet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Spezifikationen dem vorausgesetzten Gebrauch sowie allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen und nicht (Urheber-)Rechte Dritter beeinträchtigen. Diesfalls hält der Kunde Oktopus bei einer Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos. Oktopus gibt gegenüber seinen Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

Datenschutz und sonstige Hinweise
Ermittlung. Speicherung und Schutz von Daten

Im Rahmen des Bestellablaufes werden mit dem Kundendaten-Formular verschiedene personenbezogene Daten vom Kunden abgefragt, die durch das Absenden der Bestellung zusammen mit den übrigen Daten der Bestellung an Oktopus übermittelt werden. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Oktopus verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten ohne seine gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung seiner Bestellung. Bei Anmeldung zum Newsletter wird die Kunden-E-Mail-Adresse mit seiner Einwilligung solange für eigene Werbezwecke genutzt, bis der Kunde sich vom Newsletter abmeldet.

Weitergabe personenbezogener Daten

Eine Weitergabe personenbezogene Daten des Kunden an Dritte erfolgt ausschließlich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner, wie z.B. das mit der Lieferung beauftragte Logistik-Unternehmen und das mit Zahlungsangelegenheiten  beauftragte Kreditinstitut. In den Fällen der Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.

Ansonsten erfolgt keine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte.

Betreiberinformation

Oktopus Handelshaus GmbH

Hauptstraße 26

2102 Flandorf

E-Mail: florian@koller.ac

Tel.: 00436507774999

Firmenbuchnummer: FN 530795g, Firmenbuchgericht: Landesgericht Korneuburg, ATU 75388046 Unternehmensgegenstand: Handel mit Waren aller Art.

Haftungsbeschränkungen und -freistellung

Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung von Oktopus auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Oktopus zurechenbaren Körper­ und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 
Sonstige Vertragsbestimmungen
Vertragssprache und Erfüllungsort

Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ist der Firmensitz von Oktopus Handelshaus GmbH. 2102 Flandorf.

Schriftlichkeitsgebot

Mündliche Zusagen haben keine Wirksamkeit. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, mit der die Schriftform abbedungen werden soll.

Anwendbares Recht

Die Vertragspartner vereinbaren, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, die Anwendung österreichischen Rechts. Das UN-Kaufrecht sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN-Kaufrecht beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, wird das am Sitz von Oktopus sachlich zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart. Unabhängig von dieser Gerichtsstandvereinbarung ist Oktopus berechtigt, nach ihrer Wahl ihre Ansprüche gegen den Kunden an jedem Ort und vor jedem Gericht geltend zu machen, welches nach den gesetzlichen Vorschriften zuständig gemacht werden kann, insbesondere vor dem Sitz- bzw. Wohnsitzgericht des Kunden.

Aufrechnungsverbot

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch Oktopus anerkannt wurden. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommt.

(Stand: 2022)